Für ein Klima in guter Verfassung

Ja zum Klima-Paragrafen in der Verfassung des Kt. Aargau

Die Klimakrise ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Ihre Bekämpfung ist von höchster Wichtigkeit und Dringlichkeit. Darum soll dieses Ziel mit einem Klima-Paragrafen in der Aargauer Kantonsverfassung verankert werden. Die Verfassung ist unsere höchste Rechtsnorm, in ihr sind die zentralen staatlichen Aufgaben geregelt. Deshalb gehört der Auftrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klima­wandel in die Aargauer Kantonsverfassung.

Verfassung des Kantons Aargau, § 42a (neu) abis) Klima


¹ Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels ein und stärken ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen. Sie ­berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen ­internationalen Abkommen.


 

Umgang mit Klimawandel als ­erstrangige Staatsaufgabe

Dank dem neuen Paragrafen sind sowohl der Kanton als auch die Gemeinden in der Pflicht, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen. Deswegen macht auch eine Verankerung auf Kantonsstufe Sinn, denn das nationale Klima- und Innovationsgesetz bezieht die Gemeinden nicht mit ein.

Die Klimaerwärmung und ihre Folgen sind die grösste Herausforderung unserer Zeit und müssen so schnell wie möglich eingedämmt werden.
Bei Klimaschutz und Klimaanpassung handelt es sich um grundlegende und langfristige Ziele des Kantons, ­weshalb eine Verankerung in der Kantonsverfassung wichtig ist.

Ausrichtung der Strategie auf die Bundesziele und verbindliche internationale Abkommen

• Die genauen Ziele werden nicht in die Verfassung geschrieben. Stattdessen sollen sie sich denjenigen des Bundes anpassen, sowie den internationalen Abkommen, bei denen die Schweiz dabei ist. Dadurch kann neuen
Entwicklungen Rechnung getragen ­werden, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig ist.

• Laut dem Klima- und Innovations­gesetz des Bundes muss die Schweiz spätestens 2050 klimaneutral sein. Der Kanton Aargau steht in der Pflicht dieses Ziel zu verfolgen und entsprechende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit der Verankerung des Klima-Paragrafen in der Verfassung wird die Verbindlichkeit dieses Ziels zusätzlich legitimiert.

Auswirkungen des Klima-­Paragrafen

• Der Klima-Paragraf bekräftig die ­Notwendigkeit des vorausschauenden Handelns hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Kanton und in den Gemeinden.

• Sämtliche neue Gesetze und Gesetzes­revisionen müssen Verfassungskonform sein. Mit dem Klima-Paragraf in der Verfassung wird sichergestellt, dass neue und revidierte Gesetze die Klimaziele berücksichtigen.

Wettbewerbsfähigkeit und ­Innovation stärken

Die nationale und internationale ­Nach­frage nach innovativen klima­freundlichen Technologien und Prozessen (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, neue Mobilitätsformen, CO2-­Entnahme und Speicherung usw.) nimmt stetig zu.

• Der Klima-Paragraf erhöht die mittel- und langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Erreichen der Klimaziele und schafft damit klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Wandel führt zu einen Innovationsschub und trägt zur langfristigen Sicherung der Standort­attraktivität bei.

 

Jonas Fricker,
Co-Präsident WWF Aargau.

Der Klima-Paragraf in der Verfassung des Kantons Aargau wird von einer breiten politischen Allianz von FDP, Die Mitte, EVP, GLP, SP und Grüne unterstützt. Der Initiant des Klima-Paragrafen ist Jonas Fricker, Präsident des WWF Aargau.

Der WWF Aargau empfiehlt einstimmig ein JA zum Klima-Paragrafen.

Mehr inkl. aller unterstützenden Organi­sationen unter: klimaschutz-ag.ch

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